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Optimal vorbereitet für eine amtliche Tierschutzkontrolle!

 

Spätestens wenn ein Kontrollorgan vor dem Maststall steht steigt der Blutdruck bei jedem Mäster. Und dies müsste gar nicht notwendig sein. Denn grundsätzlich ist jeder Schweinehalter auch ein Tierschützer und hat nichts zu verbergen. Jeder weiß, dass nur Sauen die sich wohlfühlen viele Ferkel aufziehen bzw. Mastschweine in einer ordentlichen Umgebung die notwendigen Zunahmen auf die Waage bringen.

Das oberste Prinzip des Tierschutzgesetztes lautet: „Den Schweinen dürfen keine Schmerzen, Leiden und Ängste zugefügt werden.“

Spaltentausch im Maststall

Es ist mit Sicherheit eine schweißtreibende Arbeit, aber das Tierschutzgesetz fordert es. Seit einem Jahr arbeiten Mäster EU-weit daran dies umzusetzen.

Was fordert das Tierschutzgesetz?

Mastschweine dürfen ab 1.1. 2013 auf Betonspalten nur mehr gehalten werden wenn die Spalten mindestens 80 mm Auftrittsfläche und max. 18 mm Schlitz aufweisen. Darüber hinaus muss die Fläche so verlegt sein, dass keine Schmerzen, Leiden und Ängste zugefügt werden.

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