Februar 2019
Lüftungsanlage schon überprüft?
Das Schlimmste was einem Schweinehalter passieren kann, ist ein unbemerkter Lüftungsausfall in seinen Ställen. Alarmanlagen sind gesetzlich vorgeschrieben und sollen im Ernstfall den Lüftungsausfall melden. Zeitgleich müssen Ersatzsysteme (zu öffnende bzw. selbstöffnende Fenster oder Türen) vorhanden sein, um einen Mindestluftwechsel zu ermöglichen. So wie die Lüftungsanlage sind die Alarmanlagen regelmäßig zu überprüfen und etwaige Nachjustierungen vorzunehmen.
Franz Strasser, Fachberater an der BSP Wels, hat einen Lüftungstechniker bei dieser Arbeit über die Schulter geschaut – mehr dazu >>>
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